Si-Ge-Koordinaten
Seit dem 01. Juli 1998 ist die Baustellenverordnung in Kraft. Sie verpflichtet den Bauherren und die bauausführenden Unternehmen, gezielte Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei Baumaßnahmen zu treffen.
Als Veranlasser eines Bauvorhabens tragen Sie als Bauherr die Verantwortung und sind für die Arbeitsschutzmaßnahmen zuständig.
Der Bauherr kann aber auch einen Dritten beauftragen, diese Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen.
Ab einer in der Baustellenverordnung geregelten Größe des Bauvorhabens wird die Bestellung eines SiGeKo's zur Pflicht.
Zu diesen Aufgaben zählen insbesondere:
- Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes bei der Planung und Ausführung des Bauvorhabens
- Erstellung der Vorankündigung und Weiterleitung an die zuständige Behörde
- Erarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
- Tätigkeit als Koordinator
- Zusammenstellung einer Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage.
Wir klären Sie gerne über die Notwendigkeit einer SiGe - Koordination auf und übernehmen die geforderten Aufgaben für Sie.